E‑Rechnung Pflicht ab 2025: Alles Wichtige zur neuen gesetzlichen Vorgabe

Aktuelles von Sartissohn Software
Diese Umstellung markiert einen wichtigen Meilenstein der digitalen Transformation und betrifft jedes Unternehmen, das Rechnungen ausstellt oder empfängt.

E‑Rechnung Pflicht ab 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Transparenz-Hinweis: Artikel wurde am 23.02.2026 aktualisiert.

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E‑Rechnung Pflicht für alle B2B‑Unternehmen in Deutschland. Grundlage dafür ist das Wachstumschancengesetz, das eine europaweit standardisierte, strukturierte Rechnungsstellung vorsieht (Quelle: IHK Köln). Unternehmen müssen in der Lage sein, E‑Rechnungen zu empfangen – die klassische PDF per E‑Mail gilt nicht mehr als E‑Rechnung.

Diese Umstellung markiert einen wichtigen Meilenstein der digitalen Transformation und betrifft jedes Unternehmen, das Rechnungen ausstellt oder empfängt.

Warum kommt die E‑Rechnungspflicht?

Der deutsche Gesetzgeber verfolgt mehrere Ziele:

  • Vereinfachung von Geschäftsprozessen über digitale, strukturierte Datenformate
  • Reduzierung von Fehlerquellen durch maschinenlesbare Rechnungsdaten
  • Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug durch bessere Nachverfolgbarkeit digitaler Rechnungen (Quelle: rechtsanwa…lte-gsp.de)

Europaweit ist dies ein Schritt im Rahmen der Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems und Teil einer europaweiten Harmonisierung. (Quelle: ihk.de)

Wollen Sie mit einem Experten reden?

➔ Jetzt kostenlosen Beratungstermin mit unserem Experten für E-Rechnungen Jürgen Sörensen vereinbaren:

Was ändert sich ab 2025 konkret?

1. Verpflichtung zum Empfang von E‑Rechnungen

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle B2B‑Unternehmen in Deutschland E‑Rechnungen empfangen können.
Eine PDF‑Rechnung per E‑Mail gilt ab dann nicht mehr als E‑Rechnung, da sie nicht strukturiert und maschinenlesbar ist.

2. Neue Rechnungsformate

E‑Rechnungen müssen einem strukturierten elektronischen Format gemäß EN 16931 entsprechen (Quelle: ihk.de). Zu den zulässigen Formaten gehören beispielsweise:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD (wenn konform zur EN-Norm)

Nicht zulässig:

  • PDF‑Dateien (auch nicht per E‑Mail versandt)
  • Bilddateien
  • Sonstige unstrukturierte digitale Dokumente (Quelle: datev.de)

3. Übergangsfristen

Es gibt differenzierte Übergangsregeln:

  • Kleine Unternehmen < 800.000 € Vorjahresumsatz dürfen bis 31. Dezember 2027 weiterhin Papierrechnungen oder PDFs ausstellen (Quelle: rechtsanwa…lte-gsp.de)

E‑Rechnungspflicht: Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Pflicht zum Empfang

Unternehmen müssen technisch in der Lage sein, strukturierte E‑Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten. Dies gilt für alle B2B‑Transaktionen zwischen inländischen Unternehmen.

Anpassung bestehender Systeme

Unternehmen benötigen:

💡 Für eine gesetzeskonforme Verarbeitung ist eine aktuelle und vollständige Verfahrensdokumentation entscheidend.

Wie kann Sartissohn Software Sie unterstützen?

Die Sartissohn Software GmbH bietet seit 2001 Software-Lösungen, die exakt auf die neuen gesetzlichen Anforderungen abgestimmt sind. Die Systeme ermöglichen:

  • rechtssicheren Empfang von E‑Rechnungen
  • Unterstützung aller zulässigen Formate
  • automatisierte Verarbeitung
  • revisionssichere Archivierung

Tel: 04131243530
Mail: info@sartissohn-software.de

Zusätzlich erhalten Unternehmen eine umfassende Beratung zur Umstellung und Prozessoptimierung.

➔ Jetzt kostenlosen Beratungstermin mit unserem Experten Jürgen Sörensen vereinbaren:

Häufige Fragen zur E‑E‑Rechnung Pflicht 2025 (FAQ)

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer müssen E‑Rechnungen empfangen können, sind aber vom Ausstellen bis 2028 weitgehend ausgenommen. (Quelle: deutsche-h…zeitung.de)

Sind Privatkunden betroffen?

Nein – die Pflicht gilt ausschließlich im B2B-Bereich. (Quelle: bundesfina…sterium.de)

Muss jede Rechnung digital archiviert werden?

Ja, E‑Rechnungen müssen digital und maschinell lesbar aufbewahrt werden – revisionssicher. (Quelle: bundesfina…sterium.de)


Jetzt vorbereiten: E‑Rechnung problemlos einführen

Wir unterstützen Sie bei der
✓ Auswahl der passenden Software
✓ technischen Umsetzung
✓ Prozessoptimierung
✓ Erstellung einer gesetzeskonformen Verfahrensdokumentation
✓ persönlicher Ansprechpartner

➔ Jetzt kostenlosen Beratungstermin beim Experten Jürgen Sörensen buchen!

Tel: 04131/24353-0
Mail: info@sartissohn-software.de

Portrait von Mike Olaf Sartissohn, Gründer und Geschäftsführer von der Sartissohn Software GmbH

Gründer & Geschäftsführer der Sartissohn Software GmbH. Experte für SelectLine, docuvita, digitale Geschäftsprozesse, Dokumentenmanagement und Prozessoptimierung.