Verfahrensdokumentation nach GoBD: Pflicht, Inhalt und Beispiele

Verfahrensdokumentation muss nicht kompliziert sein

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist seit der Einführung der GoBD  im Jahr 2015 eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen. Diese Dokumentation ist notwendig, um die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit der digitalen Dokumentationsprozesse sicherzustellen.

Vorteile einer Software:

✅ strukturierte Datenerfassung
✅ zentrale Verwaltung
✅ automatische Aktualisierung der Dokumentation

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Was ist eine Verfahrensdokumentation?

Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie steuerrelevante Prozesse im Unternehmen ablaufen, von der Entstehung eines Belegs bis zur Archivierung. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit der Buchführung sicherzustellen. Sie ist ein zentraler Bestandteil der GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ Quelle Bundesfinanzministerium) und betrifft alle digitalen Prozesse in der Buchhaltung.

Warum ist die Verfahrensdokumentation Pflicht? (GoBD)

Die Verfahrensdokumentation ist laut GoBD verpflichtend. Fehlt sie oder ist unvollständig, drohen im Rahmen einer Betriebsprüfung:

  • Hinzuschätzungen
  • Steuernachzahlungen
  • im Zweifel die Verwerfung der Buchführung

Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, wie ihre Prozesse funktionieren.

Typische Probleme bei der Erstellung

Viele Unternehmen stoßen dabei auf:

  • Unklare Zuständigkeiten
  • Zeitaufwand über mehrere Wochen
  • Medienbrüche (Excel, Word, E-Mails)
  • veraltete Dokumentationen

Genau hier entstehen die größten Risiken bei Prüfungen.

Verfahrensdokumentation Erfahrungen

„Wir haben es geschafft, den Aufwand für unsere Verfahrensdokumentationen drastisch zu reduzieren – was früher Wochen dauerte, erledigen wir
jetzt in wenigen Minuten. Eine unglaubliche Erleichterung!“

Teresa A., Verwaltungsfachangestellte // Versicherung
Verfahrensdokumentation für KMU

Verfahrensdokumentation für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Die Pflicht zur Verfahrensdokumentation betrifft nicht nur Konzerne, sondern nahezu jedes Unternehmen, das steuerrelevante Daten digital verarbeitet. Ob Rechnungen per E-Mail empfangen, Angebote digital erstellt oder Belege elektronisch archiviert werden: Die GoBD verlangen eine nachvollziehbare Dokumentation aller relevanten Prozesse.

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen dabei vor der Herausforderung, ihre Abläufe rechtssicher zu dokumentieren, ohne dafür wochenlange Projekte starten zu müssen. Eine strukturierte Verfahrensdokumentation schafft Transparenz, reduziert Risiken bei Betriebsprüfungen und sorgt dafür, dass gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllt werden.

Verfahrensdokumentation für Handwerksbetriebe

Handwerksunternehmen arbeiten häufig mit mobilen Teams, digitalen Auftragsmappen, E-Rechnungen und branchenspezifischer Software. Vom Angebot über den Lieferschein bis zur Rechnungsstellung entstehen zahlreiche steuerrelevante Prozesse, die dokumentiert werden müssen. Eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation beschreibt dabei unter anderem:
  • Rechnungseingang und Rechnungsprüfung
  • Digitale Auftragsabwicklung
  • Mobile Datenerfassung auf Baustellen
  • Dokumentenablage und Archivierung
  • Zugriffsrechte und Verantwortlichkeiten

Gerade Handwerksbetriebe profitieren von einer digitalen Verfahrensdokumentation, da sich Prozesse schnell ändern und jederzeit aktuell gehalten werden müssen.
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Verfahrensdokumentation für Dienstleister

Unternehmen aus den Bereichen Beratung, IT, Marketing, Agentur oder Personaldienstleistung arbeiten fast ausschließlich digital. E-Mails, elektronische Belege, Cloud-Systeme und digitale Buchhaltung gehören zum Alltag.

Die Verfahrensdokumentation dokumentiert nachvollziehbar:

  • Erfassung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Nutzung von Cloud-Lösungen
  • Digitale Archivierung
  • Freigabe- und Prüfprozesse
  • Datensicherung und Zugriffsrechte


Damit können Dienstleistungsunternehmen jederzeit nachweisen, wie steuerrelevante Informationen verarbeitet und aufbewahrt werden.

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Verfahrensdokumentation für produzierende Unternehmen

Produktionsbetriebe nutzen häufig ERP-Systeme, Warenwirtschaft, Lagerverwaltung und Produktionssoftware. Dadurch entstehen besonders komplexe Datenflüsse, die für Betriebsprüfer nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

Wichtige Bestandteile sind:

  • Materialwirtschaft
  • Einkauf und Beschaffung
  • Produktionsplanung
  • Rechnungswesen
  • Dokumentenmanagement
  • Schnittstellen zwischen verschiedenen Systemen

Eine aktuelle Verfahrensdokumentation hilft dabei, sämtliche Prozesse transparent darzustellen und Compliance-Risiken zu minimieren.

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Verfahrensdokumentation für Handel und E-Commerce

Der Handel verarbeitet täglich große Mengen an Transaktionen, Rechnungen und Kundendaten. Dies gilt sowohl für den stationären Handel als auch für Online-Shops.

Dabei müssen unter anderem folgende Prozesse dokumentiert werden:

  • Kassenführung
  • Online-Bestellungen
  • Zahlungsabwicklung
  • Retourenmanagement
  • Rechnungserstellung
  • Archivierung von Belegen


Eine vollständige Verfahrensdokumentation sorgt dafür, dass sämtliche Geschäftsvorfälle während einer Betriebsprüfung lückenlos nachvollzogen werden können.

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Für wen ist Verfahrensdokumentation besonders wichtig?

Die Verfahrensdokumentation betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die steuerrelevante Prozesse digital abbilden. Besonders relevant ist sie für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), da hier häufig noch manuelle oder unstrukturierte Abläufe bestehen.

Auch Steuerberater spielen eine zentrale Rolle: Sie unterstützen ihre Mandanten dabei, gesetzliche Anforderungen der GoBD zu erfüllen und eine prüfungssichere Verfahrensdokumentation aufzubauen.
Unternehmen mit digitaler Buchhaltung sind ebenfalls unmittelbar betroffen, da sämtliche elektronischen Prozesse, vom Rechnungseingang bis zur Archivierung, nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

Digitale Verfahrensdokumentation in wenigen Stunden

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Ist Ihr Unternehmen wirklich GoBD-konform?

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Besonders bei der Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung ist eine vollständige und aktuelle Verfahrensdokumentation entscheidend.

 

Verfahrensdokumentation und E-Rechnung 2026

Warum die Verfahrensdokumentation durch die E-Rechnungspflicht noch wichtiger wird

Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht gewinnt die Verfahrensdokumentation für Unternehmen deutlich an Bedeutung. Seit 2025 müssen Rechnungsprozesse nicht nur digital verarbeitet, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Finanzverwaltung erwartet, dass Unternehmen jederzeit nachweisen können: Wie E-Rechnungen empfangen werden, welche Systeme genutzt werden, wer auf die Daten zugreifen darf, wie Prüf- und Freigabeprozesse ablaufen, wo und wie Rechnungen archiviert werden.

Eine aktuelle Verfahrensdokumentation ist deshalb ein entscheidender Bestandteil einer GoBD-konformen E-Rechnungsstrategie.

Verfahrensdokumentation für ZUGFeRD-Rechnungen

ZUGFeRD kombiniert eine PDF-Datei mit strukturierten XML-Daten und gehört zu den wichtigsten Formaten für elektronische Rechnungen.

In der Verfahrensdokumentation sollte beschrieben werden:

  • Wie ZUGFeRD-Rechnungen empfangen werden
  • Welche Software zur Verarbeitung eingesetzt wird
  • Wie Daten geprüft und gespeichert werden
  • Wie die revisionssichere Archivierung erfolgt

Dadurch wird sichergestellt, dass die Verarbeitung jederzeit nachvollziehbar bleibt.

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Verfahrensdokumentation für XRechnung

Die XRechnung ist insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben. Unternehmen müssen nachvollziehbar dokumentieren, wie XRechnungen erstellt, versendet, empfangen und archiviert werden.

Wichtige Inhalte sind:

  • Rechnungsversand
  • Datenvalidierung
  • Freigabeprozesse
  • Archivierung
  • Verantwortlichkeiten

Eine vollständige Beschreibung dieser Prozesse erhöht die Prüfungssicherheit erheblich.

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E-Rechnungen rechtssicher dokumentieren

Digitale Rechnungen durchlaufen mehrere Stationen im Unternehmen. Bereits der Rechnungseingang muss nachvollziehbar beschrieben werden.

Dazu gehören:

  • Empfang per E-Mail
  • Empfang über Portale
  • Automatische Importprozesse
  • Validierung der Rechnungsdaten
  • Archivierung und Aufbewahrung

Diese Abläufe sollten Bestandteil jeder Verfahrensdokumentation sein.

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Revisionssichere Archivierung von E-Rechnungen

Für die GoBD-konforme Archivierung reicht es nicht aus, Rechnungen lediglich in einem E-Mail-Postfach oder Dateiverzeichnis abzulegen.

Eine rechtssichere Archivierung gewährleistet:

  • Unveränderbarkeit
  • Vollständigkeit
  • Nachvollziehbarkeit
  • Verfügbarkeit über die gesamte Aufbewahrungsfrist
  • Dokumentierte Zugriffsrechte

Die Archivierungsprozesse müssen Bestandteil der Verfahrensdokumentation sein.

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Pflicht zur Verfahrensdokumentation & E-Rechnung ab 2025​

Geschäftsführer Mike Sartissohn im Börsenradio

Worum geht es genau? Wer ist betroffen? Welche Strafen drohen? Was müssen Unternehmen jetzt tun?
All das klärt unser Geschäftsführer Mike Sartissohn im Börsenradio auf:

Jetzt eintragen für Teil 2

Weitere Informationen und konkrete Maßnahmen zur Verfahrensdokumentation teilt Mike Sartissohn im zweiten Teil seines Börsenradio-Beitrags. Tragen Sie sich jetzt für den zweiten Teil ein:

Key Account Manager und Sales Juergen Sörensen bei Sartissohn Software

Haben Sie Fragen zur Verfahrensdokumentation?

Kontaktieren Sie unseren Experten: Jürgen Sörensen

FAQ: Verfahrensdokumentation nach GoBD

Die benötigten Informationen werden über Onlineabfragen direkt in den Fachabteilungen erfasst und über die
Aufgabenverteilung in docuvita organisiert.

Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie steuerrelevante Informationen und Belege in einem Unternehmen erfasst, verarbeitet, gespeichert, archiviert und wieder auffindbar gemacht werden. Sie dokumentiert die organisatorischen und technischen Abläufe vom Entstehen eines Belegs bis zu dessen Aufbewahrung.

Ziel ist es, dass ein sachverständiger Dritter, beispielsweise ein Betriebsprüfer, die Prozesse innerhalb angemessener Zeit nachvollziehen und prüfen kann. Die Verfahrensdokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der GoBD-konformen Organisation digitaler Geschäftsprozesse.

Die GoBD verlangen, dass Unternehmen die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ihrer steuerlich relevanten Prozesse sicherstellen. In der Praxis ist dafür regelmäßig eine Verfahrensdokumentation erforderlich, insbesondere wenn digitale Systeme für Buchhaltung, Belegverarbeitung, Archivierung oder Rechnungswesen eingesetzt werden.

Fehlt eine Verfahrensdokumentation oder weist sie erhebliche Mängel auf, kann dies im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Beanstandungen führen. Das Fehlen allein führt jedoch nicht automatisch zur Verwerfung der Buchführung. Die Gesamtumstände des Einzelfalls sind maßgeblich.

Grundsätzlich sollten alle Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler prüfen, ob ihre steuerrelevanten Prozesse dokumentiert werden müssen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die:
  • digitale Buchhaltung nutzen,
  • Rechnungen elektronisch empfangen oder versenden,
  • Dokumentenmanagementsysteme einsetzen,
  • Warenwirtschafts- oder ERP-Systeme verwenden,
  • elektronische Kassen betreiben oder
  • digitale Archivierungslösungen nutzen.

Je stärker Geschäftsprozesse digitalisiert sind, desto wichtiger wird eine vollständige und aktuelle Verfahrensdokumentation.
Der konkrete Umfang richtet sich nach den im Unternehmen eingesetzten Prozessen und Systemen. Typische Bestandteile sind:
  • Rechnungseingang
  • Rechnungsausgang
  • Digitale Belegablage
  • Archivierung
  • Dokumentenmanagement
  • E-Rechnung
  • Ersetzendes Scannen
  • Kassenführung
  • ERP- und Warenwirtschaftssysteme
  • Internes Kontrollsystem (IKS)

Alle steuerlich relevanten Abläufe sollten nachvollziehbar beschrieben werden.
Eine vollständige Verfahrensdokumentation umfasst in der Regel:
  • Allgemeine Beschreibung der Prozesse
  • Anwenderdokumentation Technische
  • Systemdokumentation
  • Betriebsdokumentation
  • Beschreibung der Verantwortlichkeiten
  • Dokumentation von Kontrollen und Freigaben
  • Archivierungs- und Sicherungskonzepte
  • Rechte- und Rollenkonzepte

Die Dokumentation sollte stets den tatsächlich gelebten Prozessen im Unternehmen entsprechen.

Zunächst werden alle steuerrelevanten Prozesse, Systeme und Verantwortlichkeiten erfasst. Anschließend werden die Abläufe dokumentiert und regelmäßig überprüft.

Viele Unternehmen nutzen dafür spezialisierte Software-Lösungen, um Informationen strukturiert zu erfassen, Änderungen nachzuhalten und die Dokumentation dauerhaft aktuell zu halten. Dadurch lässt sich der Aufwand gegenüber einer manuellen Erstellung deutlich reduzieren.

Ein typisches Beispiel ist die Verarbeitung einer Eingangsrechnung:

  • Eingang der Rechnung per E-Mail.
  • Automatische oder manuelle Prüfung.
  • Freigabe durch den zuständigen Mitarbeiter.
  • Übergabe an die Buchhaltung.
  • Buchung im ERP- oder Buchhaltungssystem.
  • Revisionssichere Archivierung.


Die Verfahrensdokumentation beschreibt dabei die beteiligten Systeme, Verantwortlichkeiten, Kontrollmechanismen und Archivierungsprozesse.

Die Kosten hängen von Unternehmensgröße, Anzahl der Prozesse sowie dem gewählten Vorgehen ab. Werden externe Berater beauftragt, können die Kosten je nach Umfang deutlich variieren. Softwaregestützte Verfahren ermöglichen häufig eine effizientere Erstellung, Pflege und Aktualisierung der Verfahrensdokumentation.

Eine pauschale Aussage zu den Kosten ist daher nicht möglich.

Eine Verfahrensdokumentation sollte immer dann angepasst werden, wenn sich steuerrelevante Prozesse, Verantwortlichkeiten oder eingesetzte Systeme ändern. Dazu gehören beispielsweise:
  • Einführung neuer Software
  • Wechsel von ERP- oder DMS-Systemen
  • Einführung der E-Rechnung
  • Änderungen von Freigabeprozessen
  • Organisatorische Veränderungen

Zusätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der Dokumentation, um deren Aktualität sicherzustellen.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten gesetzliche Übergangsregelungen.

Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen, die Leistungen an andere Unternehmen in Deutschland erbringen oder von diesen beziehen. Die konkreten Pflichten hängen vom jeweiligen Geschäftsvorfall und den geltenden Übergangsfristen ab.

XRechnung und ZUGFeRD gehören zu den wichtigsten Formaten für elektronische Rechnungen in Deutschland.

  • XRechnung basiert auf strukturierten XML-Daten.
  • ZUGFeRD kombiniert ein lesbares PDF mit strukturierten Rechnungsdaten.

Beide Formate ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung elektronischer Rechnungen und unterstützen Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Rechnungsprozesse.

Eine digitale Verfahrensdokumentation unterstützt Unternehmen dabei, Prozesse zentral zu dokumentieren, Aktualisierungen nachzuhalten und Verantwortlichkeiten transparent abzubilden.

Zu den häufig genannten Vorteilen gehören:

  • geringerer Pflegeaufwand,
  • bessere Nachvollziehbarkeit,
  • höhere Aktualität,
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen,
  • einfachere Zusammenarbeit mit Steuerberatern.


Moderne Verfahrensdokumentation Software-Lösungen wie V1 helfen dabei, die Dokumentation dauerhaft aktuell und prüfungssicher zu halten.

Das macht unsere digitale Verfahrensdokumentation so gut

Verfahrensdokumentation mit Software vs. manuell

Die klassische manuelle Erstellung ist:

  • zeitintensiv
  • fehleranfällig
  • schwer aktuell zu halten

Moderne Software-Lösungen automatisieren diesen Prozess:

  • strukturierte Datenerfassung
  • zentrale Verwaltung
  • automatische Aktualisierung

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Verfahrensdokumentation digital erstellen können:

Verfahrensdokumentation für KMU

Verfahrensdokumentation für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Die Pflicht zur Verfahrensdokumentation betrifft nicht nur Konzerne, sondern nahezu jedes Unternehmen, das steuerrelevante Daten digital verarbeitet. Ob Rechnungen per E-Mail empfangen, Angebote digital erstellt oder Belege elektronisch archiviert werden: Die GoBD verlangen eine nachvollziehbare Dokumentation aller relevanten Prozesse.

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen dabei vor der Herausforderung, ihre Abläufe rechtssicher zu dokumentieren, ohne dafür wochenlange Projekte starten zu müssen. Eine strukturierte Verfahrensdokumentation schafft Transparenz, reduziert Risiken bei Betriebsprüfungen und sorgt dafür, dass gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllt werden.

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Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ihre Dokumentation vollständig ist. In der Praxis zeigen Betriebsprüfungen jedoch häufig Lücken bei Archivierung, Verantwortlichkeiten oder digitalen Prozessen.

Mit unserer kostenlosen Check prüfen Sie schnell und einfach, ob Ihre Verfahrensdokumentation den aktuellen Anforderungen entspricht.

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